Die Arbeit untersucht auf Grundlage des von Jhering erstellten Parteigutachtens in Sachen des Interkantonalen Vorbereitungs-Comites zur Gaubahn, wie das Verhaltnis zwischen Theorie und Praxis in seinem Rechtsdenken konkret ausgestaltet war. Hierfur erfolgt anhand bisher unveroffentlichter handschriftlicher im schweizerischen Bundesarchiv verwahrter Originalquellen eine Rekonstruktion des zu Grunde liegenden Lebenssachverhalts und dessen Verortung im komplexen wirtschafts- und politikhistorischen Kontext des 19. Jahrhunderts. Jherings fallspezifische Losungswege zur Behandlung der aufgeworfenen gemeinrechtlichen Rechtsfragen werden durch das Wechselspiel mit den Argumenten seiner namhaften gutachterlichen Gegenspieler in der Rechtslandschaft seiner Zeit kontrastiert. Das hierbei hervortretende fruchtbare Zusammenspiel zwischen Jherings praktischer und theoretischer Arbeit fuhrt zu der Erkenntnis, dass Theorie und Praxis in Jherings Rechtsdenken eine eusymbiotische Einheit bilden.