Mit der 23. Auflage des fünften Bandes werden die §§ 328-510c ZPO auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht. Christian Berger hat in der Neukommentierung des Beweisrechts in den §§ 355-494a ZPO die seit der Vorauflage veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur gründlich berücksichtigt. Besondere Aufmerksamkeit galt wiederum den Einflüssen des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs auf das Beweisrecht. Die durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ("E-Justice-Gesetz") bewirkten Veränderungen beweisrechtlicher Vorschriften sind kommentiert. Herbert Roth hat die Anerkennungsnorm des § 328 ZPO neu bearbeitet und die Kommentierung vertieft. Neueste Rechtsprechung und Literatur wurden eingearbeitet. Die Auflage erscheint in 12 Bänden. Diese können sowohl einzeln, als auch in Subskription bezogen werden. Der Kommentar zur Zivilprozessordnung ist Bestandteil des Moduls Zivilprozessrecht Mohr Siebeck, das bei beck-online.de erhältlich ist.
ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Verfahrensrecht, Internationales Privatrecht sowie außergerichtliche Streitbeilegung an der Universität Regensburg. ist Professor der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. ist Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Urheberrecht an der Universität Leipzig. Geboren 1956; 1982 Zweites Juristisches Staatsexamen; 1984 Promotion; 1988 Habilitation; 1989 Berufung an die Universität Bonn; seit 1990 Inhaber des Lehrstuhls für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht der Universität Hamburg. (1944-2017) Professor für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der Universität Bayreuth. ist Direktor des Instituts für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. ist Professorin für Zivilverfahrensrecht, Privatrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Zürich. ist Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School, Hamburg. ist Professor für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld. ist Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung und Kodirektor des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Heidelberg. ist Professor für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Insolvenzrecht an der Freien Universität Berlin. war seit 2000 Professor für Bürgerliches Recht sowie Deutsches, Europäisches und Internationales Verfahrensrecht an der Universität Regensburg; seit 2016 emeritiert. ist Professor für internationales Prozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit an der LMU München, seit 2001 emeritiert. ist Professor für deutsches und ausländisches Zivilverfahrensrecht und Bürgerliches Recht sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht an der Universität zu Köln. Geboren 1962; Studium in Göttingen und München; 1989 Promotion; 1992 zweites juristisches Staatsexamen; 1994/95 LL.M.-Studium an der University of Chicago Law School; 1997 Habilitation; 1999 Direktor des Instituts für Zivilprozessrecht der Universität Bonn; seit 2013 Inhaber der Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin und akademischer Leiter des Masterstudiengangs International Dispute Resolution. ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht an der Universität des Saarlandes.