Private Schiedsgerichte stellen insbesondere bei Streitigkeiten aus internationalen Wirtschaftsverträgen eine wichtige Alternative zu staatlichen Gerichten dar. Häufig werden geringere Kosten, schnellere Verfahren, Flexibilität, Vertraulichkeit und Gestaltungsfreiheit als Vorteile genannt. Eine ökonomische Betrachtung setzt jedoch anders an: Sie untersucht, welchen Nutzen sich die Parteien von einer Schiedsklausel versprechen und welche Kosten sie diesem Nutzen gegenüberstellen. Gerhard Wagner entwickelt kein mathematisches Modell, sondern ein qualitatives ökonomisches Konzept, das er anhand vorhandener empirischer Studien prüft. Den Blick richtet er auf die internationale Streitbeilegungslandschaft insgesamt. Neben Deutschland werden Frankreich, England und die Schweiz rechtsvergleichend analysiert und hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit bewertet. Die Nachfrage nach Schiedsverfahren wird weniger durch Kostenvorteile als durch erwarteten Nutzen bestimmt. Parteien streben eine möglichst präzise Durchsetzung vertraglicher Rechte und Pflichten an, um den gemeinsamen Vertragsnutzen zu maximieren. Dem stehen finanzielle und zeitliche Belastungen sowie mögliche Effekte der Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber. Auf der Angebotsseite agieren Schiedsrichter, Institutionen, Gesetzgeber und staatliche Gerichte. Diese sind keineswegs neutral, sondern verfolgen eigene Interessen und reagieren auf Parteipräferenzen. Vorurteile über parteibestellte Schiedsrichter oder faule Kompromisse" erweisen sich als nicht haltbar. Im Wettbewerb der Schiedsnationen gilt England als führend, während Frankreich, die Schweiz und Deutschland jeweils unterschiedliche Profile anbieten. Abschließend wird das Verhältnis zur Mediation sowie die Wirkung vertraulicher Streitbeilegung diskutiert.