Eingehende Untersuchungen zu dem entstehenden Spannungsfeld unterschiedlicher Disziplinen bei der Frage nach den Auswahlkriterien und einer moglichen Triagesituation im Pandemiefall wurden bisher nicht vorgenommen. Eine Konzeption von Auswahlkriterien fallt schwer: Wahrend etwa das Zufallsprinzip als alleiniges Auswahlkriterium aus verfassungsrechtlicher Sicht verpont ist und auf eine Auswahl nach Dringlichkeit verwiesen wird, lasst die gegenwartige Strafrechtsdogmatik Zufalligkeiten im Bereich der (Handlungs-)Pflichtenkollision genugen. Ziel der Arbeit ist es, zur Klarung dilemmatischer Entscheidungen beizutragen. Anna-Lea Wolf studierte und promovierte an der juristischen Fakultat der Ruprecht-Karls-Universitat zu Heidelberg.