Der Verfasser klärt maßgebliche Rechtsfragen im Hinblick auf interne Untersuchungen, insbesondere erfolgt eine rechtliche Einordnung sowie eine Untersuchung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an interne Untersuchungen und der Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen. Ferner wird ein Blick auf den aktuellen Entwurf eines VerSanG geworfen.
Unternehmen führen zunehmend eigene interne Untersuchungen durch, von denen besonders Arbeitnehmer betroffen sind.Im Spannungsverhältnis verschiedener Rechtsgebiete untersucht der Verfasser drei maßgebliche Fragestellungen im Zusammenhang mit internen Untersuchungen: Was sind interne Untersuchungen und besteht eine Rechtspflicht zur Durchführung einer solchen? Was sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen an interne Untersuchungen? Sind die Ermittlungsergebnisse im Strafverfahren/arbeitsgerichtlichen Verfahren verwertbar?Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet der Datenschutz. Über die aktuelle Rechtslage hinaus setzt sich der Verfasser de lege ferenda mit dem aktuellen Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes auseinander, welches einen Rechtsrahmen für interne Untersuchungen vorsieht.
Rechtliche Einordnung interner Untersuchungen - Prüfung datenschutzrechtlicher Anforderungen an interne Untersuchungen anhand von Fallgruppen - Typische Ermittlungsmaßnahmen - Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen - Kritischer Blick auf den aktuellen Entwurf eines VerSanG
Thomas Vogtmeier studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und promovierte an der Universität Hamburg. Parallel zur Promotion belegte Thomas Vogtmeier den Masterstudiengang Arbeitsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.